Testamentsspende

Mit dem eigenen Erbe Gutes bewirken

Die Natur schützen und Werte weitergeben, die Ihnen zu Lebzeiten besonders wichtig waren- mit einem grünen Testament können Sie dies auch über Ihren Tod hinaus.

Für ein vertrauliches, unverbindliches Gespräch stehen wir gerne zur Vefügung. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Wir haben für Sie wichtige Fragen und erste Antworten zusammengestellt.

Ja, das ist möglich! Sie können die Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg als Allein- oder Miterbin einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.

Eine Person oder Organisation übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Die gesetzliche Aufgabe von Erben ist es, sich um die gesamte Abwicklung des Nachlasses zu kümmern. Dazu gehören die Auflösung des Haushalts und der Verträge des Verstorbenen sowie die Erfüllung des Vermächtnisses.

Wer mit einem Vermächtnis bedacht wird, erhält einen festgelegten Anteil am Erbe. Das können ein Erinnerungsstück, ein Geldbetrag oder auch ein Grundstück sein. 

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Es wird zwischen dem privatschriftlichen, vollständig von Hand geschriebenen Testament und dem notariellen oder öffentlichen Testament unterschieden. Das notarielle Testament wird mit einem Notar / einer Notarin verfasst und durch diese/n verschriftlicht.

Doch auch ein handschriftliches Testament muss einigen Kriterien genügen, damit es auch wirklich gültig ist. Daher empfiehlt sich grundsätzlich vor der finalen Verfassung eines Testaments die Beratung durch eine/n Jurist:in.

Sie können damit beginnen, sich zu überlegen welche Menschen, Organisationen und welche Werte Ihnen wichtig sind. Im Anschluss notieren Sie, welche Vermögensgegenstände oder Beträge Sie wem zukommen lassen möchten. Im Testament bestimmen Sie dann Ihre Erbinnen oder Erben. Zudem können Sie Vermächtnisnehmer:innen bestimmen und ihnen die jeweiligen Vermächtnisse zuordnen.

Ein handschriftliches Testament muss einigen Kriterien genügen, damit es auch wirklich gültig ist. Daher empfehlen wir grundsätzlich vor der finalen Verfassung eines Testaments die Beratung durch eine/n Jurist:in.

Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament gegen eine Gebühr beim örtlichen Amtsgericht zu hinterlegen. Ein/e Notar:in kann dies auch verwahren.

Wenn Sie kein Testament verfassen, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.

Falls Sie sich dafür entscheiden, die Naturschutzstiftung in Ihrem Testament als Erbin einzusetzen oder sie mit einem Vermächtnis bedenken zu wollen, benötigen Sie folgende Angaben: 

 

Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg

Katzenstraße 1a 

21335 Lüneburg

ArL LG. 07-11741-546

Nein, die Naturschutzstiftung ist als gemeinnützig anerkannte Organisation von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Dadurch ist gesichert, dass jeder Cent für die Stiftungsarbeit eingesetzt werden kann.

Neben unserer kleinen Infobroschüre bieten wir an, vertraulich und unverbindlich Ihre Ideen zur Gestaltung Ihres letzten Willens zu besprechen.

Für eine juristische Erstberatung stellen wir Ihnen danach bei Bedarf kostenfrei einen Fachanwalt für Erbrecht zur Seite.

Auch wenn Sie zunächst einmal nur erste Überlegungen zur Gestaltung Ihres Testaments teilen oder besprechen wollen - kommen Sie gerne auf uns zu!

Was bleibt, wenn wir gehen?