Testamentsspende
Mit dem eigenen Erbe Gutes bewirken
Die Natur schützen- mit einem grünen Testament können Sie dies auch über Ihren Tod hinaus.
Für ein vertrauliches, unverbindliches Gespräch stehen wir gerne zur Vefügung. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
Wir haben für Sie wichtige Fragen und erste Antworten zusammengestellt.
Ja, das ist möglich! Sie können die Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg als Allein- oder Miterbin einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.
Eine Person oder Organisation übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag oder einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Ein Vermächtnis kann beispielsweise auch ein Gemälde, Auto oder Grundstück sein. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben.
Sie können damit beginnen, sich zu überlegen welche Menschen, Organisationen und welche Werte Ihnen wichtig sind. Im Anschluss notieren Sie, welche Vermögensgegenstände oder Beträge Sie wem zukommen lassen möchten. Im Testament bestimmen Sie dann Ihre Erbinnen oder Erben. Zudem können Sie Vermächtnisnehmer:innen bestimmen und ihnen die jeweiligen Vermächtnisse zuordnen.
Ein handschriftliches Testament muss einigen Kriterien genügen, damit es auch wirklich gültig ist. Daher empfehlen wir grundsätzlich vor der finalen Verfassung eines Testaments die Beratung durch eine/n Anwalt:in oder Notar:in.
Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.
Wenn Sie kein Testament verfassen, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Falls Sie sich dafür entscheiden, die Naturschutzstiftung in Ihrem Testament als Erbin einzusetzen oder sie mit einem Vermächtnis bedenken zu wollen, benötigen Sie folgende Angaben:
Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg
Katzenstraße 1a
21335 Lüneburg
ArL LG. 07-11741-546
Nein, die Naturschutzstiftung ist als gemeinnützig anerkannte Organisation von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Dadurch ist gesichert, dass jeder Cent für die Stiftungsarbeit eingesetzt werden kann.
Zur ersten Sammlung von Informationen senden wir Ihnen gerne unseren Infoflyerzum Thema Testamente. In einem nächsten Schritt bieten wir an, vertraulich Ihre Ideen zur Gestaltung Ihres letzten Willens zu besprechen.
Für eine juristische Erstberatung stellen wir Ihnen danach bei Bedarf kostenfrei eine Fachanwältin für Erbrecht zur Seite.
Auch wenn Sie zunächst einmal nur erste Überlegungen zur Gestaltung Ihres Testaments teilen oder besprechen wollen - kommen Sie gerne auf uns zu!